. . Startseite | Sitemap | Impressum | Datenschutz | Kontakt

2/2012: 5.2 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Vereine / Verbände & Freizeitmaßnahmen zur Unterstützung von Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen

Mit dem Bildungspaket werden rückwirkend zum 1. Januar 2011 Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt und gefördert. Neben anderem werden Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen im Bereich Sport, Kultur, Freizeit gefördert.
Hierfür  stehen jedem Kind / Jugendlichen  zehn Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielsweise für die Musikschule, den Fußballverein, den Kinderzirkus oder die Vereins-Freizeit eingesetzt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,  Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Falls Kinder / Jugendliche keine Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für monatliche Vereinsbeiträge in Anspruch nehmen, können diese Mittel (bis max. 120€/Jahr) auch gebündelt für Teilnehmebeiträge zu Freizeitmaßnahmen eingesetzt werden.

Diese Leistung wird direkt auf Antrag der Familie an den Leistungsanbieter (Verein/Verband) ausbezahlt; hier wäre es hilfreich, wenn der Freizeitanbieter im Vorfeld mit den Eltern klärt, ob entspr. Leistungen bisher in Anspruch genommen werden bzw. für die Freizeit in Anspruch genommen werden wollen.
Bei Kindern, die für eine Freizeit Zuschüsse des Kreises für Kinder aus Familien mit geringem Einkomme erhalten, kann auf Wunsch über das Bildungs- und Teilhabepaket der Eigenanteil abgerechnet werden. Dies kann intern über den Fachbereich Jugendarbeit abgewickelt werden.

Ansonsten stellen Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld beziehen, den Antrag beim Jobcenter Rems-Murr: 07151 / 9519-670
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, richten ihren Antrag an den Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis: 07151/501-1453

Mit einem Kommentar einmischen!

Ich akzeptiere die Datenschutzhinweise.

Bisher noch keine Kommentare

Featured Box

  • Jugendarbeit: Projekte & Arbeitsfelder Jugendarbeit: Projekte & Arbeitsfelder
    Der KJR greift Wünsche und Anregungen seiner Mitglieder auf, benennt Bedarfe im Lebensfeld Jugendlicher, und setzt diese in innovative Projekte um
  • Tourguide: Kinder- & Jugendfreizeiten Internationale Jugendbegegnungen, Studienfahrten und Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche Tourguide: Kinder- & Jugendfreizeiten
    Internationale Jugendbegegnungen, Studienfahrten und Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche
  • Verleih des Kreisjugendring Rems-Murr e.V.Verleih
    Verleihangebote sind Teil unseres Services in der Region Backnang und umfassen viele Artikel für die Jugendarbeit
  • Freizeit- & Schulungsheim Mettelberg Freizeit- & Schulungsheim Mettelberg
    Das Freizeit- und Schulungsheim in Murrhardt-Mettelberg bietet Jugendgruppen und Schulklassen einen idealen Raum für Gemeinschaft, Spiele, Lernen …
  • Fortbildungen der Jugendarbeit Fortbildungen der Jugendarbeit
    Qualifizieren, motivieren, engagieren dazu tragen unseren Fortbildungen in erheblichem Maße bei. Erfahrene ReferentInnen vermitteln Basics …
  • Freiwilliges Soziales Jahr Freiwilliges Soziales Jahr
    Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist ein Jahr, in dem junge Frauen und Männer (zwischen 16 und 26 Jahren) in einer sozialen Einrichtung arbeiten
  • Meldestelle ‚respect!‘Die Meldestelle 'respect!' bietet die Möglichkeit schnell und einfach politisch motivierte Drohungen, rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung zu melden.
    Die Meldestelle ‚respect!‘ bietet die Möglichkeit schnell und einfach politisch motivierte Drohungen, rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung zu melden.